Zentrale Prüfstelle für Prävention – Sonderregelung verlängert

Durchführung von zertifizierten Präventionskursen:
Zertifizierte Präsenzkurse können als Ausnahmeregelung auch über den 31.03.2021 hinaus auf digitalem Weg (Live-Stream) durchgeführt werden. Die Regelung greift solange die zum Infektionsschutz erlassenen Regelungen der einzelnen Bundesländer zur Kontaktbeschränkung gültig sind. Dies ist ausdrücklich eine Sonderregelung aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen, die eine Durchführung in Präsenz nicht möglich machen und gilt bis auf Widerruf.

Änderung Anbieterqualifikation: 
Kursleiter*innen haben durch die Umstellung der Qualifikationsprüfung die Möglichkeit, verschiedene handlungsfeldbezogene Ausbildungen (Studium, Berufsausbildung) und Weiterbildungen zum Nachweis der Erfüllung der Mindeststandards zu nutzen. Detaillierte Informationen sind hier beim GKV-Spitzenverband der Krankenkassen zu finden.
Im Leitfaden für Prävention  ab Seite 81 (Anbieterqualifikation Hatha Yoga) sind die Kompetenzanforderungen nachzulesen.